Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. 7 neue Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, und E-Bikes stehen ausdrücklich drin. Dein E-Bike aber nicht. Der Grund passt in einen einzigen Halbsatz, und den hat bisher fast niemand vorgelesen. Ich lese ihn hier vor — und danach weißt du, was du wirklich durchsetzen kannst. DARUM GEHT ES - Was gerade an Supermarktkassen schiefläuft: Die Bescheinigung, die viele beim Kauf verlangen, gibt es nicht und gab es nie - Warum der neue Anspruch sich gegen den Hersteller richtet, nicht gegen den Händler — und erst greift, wenn die Gewährleistung durch ist - Paragraf 479b Absatz 2: Warum das Reparaturgesetz selbst gar nicht regelt, was repariert werden muss, sondern die Frage weiterreicht - Für dein E-Bike bleibt genau ein Bauteil übrig: der Akku. Motor, Steuergerät, Display, Sensorik und Rahmen fallen komplett heraus - Zur Einordnung: 7 Jahre Reparaturpflicht beim Smartphone-Akku, 10 Jahre beim Waschmaschinen-Motor, 0 Jahre beim E-Bike-Motor - Der 18. Februar 2027 und die 5-Jahres-Frist, die fast überall falsch zitiert wird — sie läuft nicht ab deinem Kauf, sondern ab der letzten Einheit des Modells. Die Auslaufmodell-Falle erkläre ich im Detail - Warum Bestandsräder dauerhaft ausgenommen bleiben, auch deins - Der eigentliche Hebel: Paragraf 434 BGB. Reparierbarkeit gehört jetzt zur üblichen Beschaffenheit. Ohne Anhang, ohne Frist, ohne Ausnahme — und das gilt für jedes Rad, jede Komponente und fast alles andere, was du ab jetzt kaufst - Warum das Argument „ein Motortausch lohnt sich doch nicht" rechtlich nicht zieht - Meine eigene Geschichte mit Heybike, selbst gekauft und selbst bezahlt: Der Hersteller schickte mich zu AliExpress — und hatte damit recht - Warum der Engpass nie das Ersatzteil war, sondern die Information, welches Teil passt - Meine Kritik am Handwerk dieses Gesetzes, adressiert nach Brüssel und nicht nach Berlin, plus 3 Vorschläge, wie es besser ginge - 3 Dinge, die du konkret tun kannst: vor dem Kauf, im Gewährleistungs- fall und bei einem Rad, das du längst hast Die praktisch wichtigste Änderung des ganzen Gesetzes hat mit Reparatur im engeren Sinn übrigens nichts zu tun: Wenn du bei der Nacherfüllung die Reparatur statt den Austausch wählst, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um 12 Monate. Aus 2 Jahren werden 3. Am Ende lege ich eine Messlatte an, an der du mich festhalten kannst. Ich bin kein Anwalt. Was hier steht, ist meine Lesart der Gesetzestexte und keine Rechtsberatung. **NEUE FOLGE JEDEN DONNERSTAG ** ### LINKS Der YouTube-Kanal mit allen Tests, Messwerten und Videos (immer 2 Wochen voraus!): https://youtube.com/@pedal.perspektive Alle Themen ausführlich zum Nachlesen und Nachrechnen: https://fahrradblog.de Der Kettenbrief, mein Newsletter alle 2 Wochen: https://fahrradblog.de/newsletter Rabattcodes und meine Ausstattung: https://fahrr.ad/Rabatt Fragen, Kritik und Themenwünsche: olaf@pedal-perspektive.de
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