
Wann ist Jugendstrafrecht anwendbar?
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このコンテンツについて
Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind gemäß § 2 JGG Ausnahmevorschriften von den Regelungen des allgemeinen Strafrechts in materiellrechtlicher, prozessrechtlicher und gerichtsverfassungsrechtlicher Hinsicht enthalten, jedoch keine Vorschriften über Straftatbestände. Insoweit gelten gemäß § 1 Abs. 1 JGG das allgemeine Strafrecht und das Nebenstrafrecht.
Die Regeln des Jugendstrafverfahrens kommen gemäß § 1 Abs. 2 JGG zur Anwendung, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begeht. Maßgeblich ist das Alter zur Tatzeit.Ein Täter zählt als Jugendlicher, wenn er zur Zeit der Tat mindestens vierzehn Jahre alt ist, aber das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat.Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit mindestens achtzehn Jahre alt ist, aber das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Bei Jugendlichen kommt immer Jugendstrafrecht zur Anwendung. Bei Heranwachsenden kann auch Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.Begeht ein Heranwachsender eine Straftat, kommt das Jugendstrafrecht gemäß § 105 JGG nur dann zur Anwendung, wenn zur Tatzeit eine Reifeverzögerung vorgelegen hat oder es sich bei der Tat um eine Jugendverfehlung gehandelt hat.
Wenn das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, finden die Strafen des Erwachsenenstrafrechts keine Anwendung. Die Sanktionen sind dann dem JGG zu entnehmen.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/rechtsgebiete/jugendstrafrecht/jugendgerichtsgesetz-jgg/
https://youtu.be/79o6B1yIWaU