In diesem Video besprechen wir anhand von zahlreichen Beispielen die §§ 327 ff. BGB. Wir schauen, wie man diese Vorschriften am besten in die Klausur einbaut. Unter anderem geht es um den Anwendungsbereich sowie die jeweiligen Leistungsgegenstände, wie den Paketvertrag (§ 327a Abs. 1) und die Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den wichtigsten Neuerungen, wie der Aktualisierungspflicht nach § 327f. Schließlich besprechen wir die klausurrelevantesten Probleme bzw. Meinungsstreitigkeiten.
Timestamps:
0:00 Intro
1:10 Richtlinienhintergrund
2:30 Stellung im BGB
4:45 Aufbau des Videos
5:27 Vergleich mit dem Kaufrecht
8:13 Übersicht Schema
9:10 Tipp für die Klausur
11:00 Anwendungsbereich §§ 327 ff. (§ 327 Abs. 1)
17:55 Die 3 Leistungsgegenstände
18:40 Rein digitales Produkt (§ 327 Abs. 1)
20:15 Körperlicher Datenträger (§ 327 Abs. 5)
21:42 Teilweise digitaler Leistungsgegenstand
22:37 Übersicht und Abgrenzung § 327a (teilweise digitaler Leistungsgegenstand)
36:03 Problem: Anforderung an Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3)
39:35 Zusammenfassung Leistungsgegenstand und Klausurhinweise
42:01 Verhältnis zum Schuldrecht BT (Kollosionsnormen)
54:47 Beispiel zu § 327a Abs. 3
59:35 Erstes Beispiel zu § 327a Abs. 2
1:19:30 Zweites Beispiel zu § 327 Abs. 2
1:32:12 Problem: Abgrenzung § 327a Abs. 1 und § 327a Abs. 2
1:34:42 Problem: Anpassung der Maßstäbe bei § 327m Abs. 4 und 5
1:41:40 Anwendbarkeit von Schuldrecht AT
1:43:10 Fazit zu Kollisionen
1:45:00 Beispiel zu § 327c (fehlende Bereitstellung)
1:50:40 Mängelhaftung
1:51:10 Beispiel Nacherfüllung (§ 327 L)
1:55:02 Aktualisierungspflicht (§ 327f)
1:58:58 Beispiel zur Aktualisierungspflicht
2:04:58 Beispiel zu § 327o Abs. 3
2:10:01 Problem: § 327o Abs. 3 analog bei Aktualisierungspflicht?
2:13:31 Hersteller als Erfüllungsgehilfe?
2:18:10 Beweislast § 327k und § 327h
2:19:57 Kontrollfragen