『Regulatorik & Realität』のカバーアート

Regulatorik & Realität

Regulatorik & Realität

著者: Mario Pustan - IT Warehouse AG Hamburg
無料で聴く

Krawatte und Kapuze berichten in diesem B2B-Fach-Podcast über betriebliche Altersversorgung (bAV), KI-Compliance, EU AI Act, DORA, BRSG II und BaFin-Regulatorik — und den täglichen Spagat zwischen Aufsichtsrecht und Umsetzung. Für Entscheider in Versicherungen, Maklergesellschaften und Vertriebsorganisationen.IT Warehouse AG マネジメント マネジメント・リーダーシップ 政治・政府 経済学
エピソード
  • Folge 08 – Neun Tage Artikel 50. Und keine einzige Meldung.
    2026/08/10
    Neun Tage nach Inkrafttreten von Artikel 50 der KI-Verordnung: keine Aufsichtsmitteilung, keine Verbandswarnung, kein Fall. Bewegt hat sich trotzdem etwas – nur an einer Stelle, die kaum jemand auf dem Schirm hatte. Mario Pustan und Dana ordnen ein, was Versicherer, Makler und bAV-Verantwortliche in den nächsten Wochen wirklich beschäftigt. Die drei Themen: • Frühstartrente vor dem Kabinett – Was im Referentenentwurf vom 21. Juli steht (und was nur Presse ist): Start 2027, Förderjahrgänge, der „Ein-Prozent-Deckel" als Effektivkostenquote – und warum nicht die Zahl neu ist, sondern der Ort, an dem sie steht. • Die dritte Tür – Das KI-Marktüberwachungsgesetz ist seit dem 29. Juli in Kraft. Für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler mit Gewerbeerlaubnis ist nicht die BaFin zuständig, sondern die Bundesnetzagentur. Was das für Aufsicht, Pflichten und das Meldewesen im Versicherungshaus bedeutet – zwei Behörden gleichzeitig. • Was der Service-Desk wirklich kann – Das KoKIVO bei der Bundesnetzagentur: Orientierung ja, verbindliche Auskunft nein. Warum eine abgeheftete Service-Desk-Antwort kein Nachweis ist – und wie die eigene Auslegung in drei Sätzen aussieht. Diese Woche konkret: 1. Eine Spalte in der Systemliste: Hängt dieses System am regulierten Geschäft – ja oder nein? Davon hängt die zuständige Behörde ab. 2. Zu einem strittigen Fall die eigene Auslegung aufschreiben – ein Satz, mit Datum und Namen. 3. Nach der Kabinettsmeldung zur Frühstartrente prüfen, ob Kostendeckel und Beratungsfreiheit unverändert drinstehen. Kapitel: 00:00 Intro und Einlösung 01:51 Frühstartrente vor dem Kabinett 04:26 Die dritte Tür 07:05 Was der Service-Desk wirklich kann 09:05 Fragen aus dem Maschinenraum und Ausblick Newsletter „Regulatorik & Realität" auf LinkedIn – diese Woche ausnahmsweise am Dienstag, mit Grafiken, den drei Punkten und Fundstellen auf Anfrage. Nächste Folge: Folge 09 am 25. August. Transparenz: Beide Stimmen sind synthetisch. Mario ist ein Voice-Clone seiner echten Stimme, Dana eine deutsche Sprecherstimme. Themen, Fakten und Haltung sind menschlich kuratiert und verantwortet.
    続きを読む 一部表示
    13 分
  • Regulatorik & Realität - Folge 7 · Der Aufschub war nicht für euren Chatbot u.a.
    2026/07/27
    Der Digital Omnibus ist da: Verordnung (EU) 2026/1744, im Amtsblatt am 24. Juli, in Kraft seit dem 27. Juli. Damit ist Artikel 4 tatsächlich weicher — aus dem Sicherstellen eines Kompetenzniveaus wird die Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz zu ergreifen, ohne Garantie eines individuellen Niveaus. Verschoben sind aber nur Kapitel III Abschnitte 1–3: Hochrisiko rutscht auf 2.12.2027 bzw. 2.8.2028. Artikel 50 startet unverändert am 2. August 2026 — und entscheidend ist, wen die Norm verpflichtet: Absatz 1 (Gestaltung: KI erkennbar, mit eng ausgelegter „offensichtlich"-Ausnahme) und Absatz 2 (maschinenlesbare Markierung, Bestandssysteme bis 2.12.2026) treffen den Anbieter; Absatz 3 (Emotionserkennung, Biometrie) und Absatz 4 (Deepfakes) den Betreiber. Wer einkauft, erfüllt Absatz 1 und 2 nicht selbst — muss die Anbieterauskunft aber belegen können. Keine pauschale Label-Pflicht, sondern situationsangemessene Transparenz; Bußgeldrahmen bis 15 Mio. € / 3 %. Fast unbemerkt: die Kommissions-Leitlinien vom 20. Juli und der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10. Juni — freiwillig, aber von der Kommission als geeignetes Nachweisinstrument bewertet. Dazu das KI-MIG: Bundestag 11.06., Bundesrat 10.07. — Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde, BaFin für beaufsichtigte Finanzdienstleistungen, Sanktionsrahmen bis 35 Mio. € / 7 %. Und der Termin, den alle übersehen: Wer das Opting-out nach § 20 Abs. 3 BetrAVG zum 1.1.2027 starten will, muss Ende September draußen sein.
    続きを読む 一部表示
    14 分
  • Regulatorik & Realität - Folge 6 - Sommer der Fristen: §212 VVG, Opting-out und der Digital Omnibus
    2026/07/10
    In Folge 6 ordnen Dana und Mario ein, was sich seit der letzten Ausgabe getan hat: Das erweiterte Fortsetzungsrecht nach §212 VVG ist seit neun Tagen in Kraft, der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist politisch beschlossen, und eine Aussage aus Folge 5 zu Artikel 4 wird korrigiert. Dazu: drei Praxisfragen aus dem Maschinenraum und der Self-Check für diese Woche.
    続きを読む 一部表示
    12 分
adbl_web_anon_alc_button_suppression_t1
まだレビューはありません