『Regulatorik & Realität - Folge 7 · Der Aufschub war nicht für euren Chatbot u.a.』のカバーアート

Regulatorik & Realität - Folge 7 · Der Aufschub war nicht für euren Chatbot u.a.

Regulatorik & Realität - Folge 7 · Der Aufschub war nicht für euren Chatbot u.a.

無料で聴く

ポッドキャストの詳細を見る
Der Digital Omnibus ist da: Verordnung (EU) 2026/1744, im Amtsblatt am 24. Juli, in Kraft seit dem 27. Juli. Damit ist Artikel 4 tatsächlich weicher — aus dem Sicherstellen eines Kompetenzniveaus wird die Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz zu ergreifen, ohne Garantie eines individuellen Niveaus. Verschoben sind aber nur Kapitel III Abschnitte 1–3: Hochrisiko rutscht auf 2.12.2027 bzw. 2.8.2028. Artikel 50 startet unverändert am 2. August 2026 — und entscheidend ist, wen die Norm verpflichtet: Absatz 1 (Gestaltung: KI erkennbar, mit eng ausgelegter „offensichtlich"-Ausnahme) und Absatz 2 (maschinenlesbare Markierung, Bestandssysteme bis 2.12.2026) treffen den Anbieter; Absatz 3 (Emotionserkennung, Biometrie) und Absatz 4 (Deepfakes) den Betreiber. Wer einkauft, erfüllt Absatz 1 und 2 nicht selbst — muss die Anbieterauskunft aber belegen können. Keine pauschale Label-Pflicht, sondern situationsangemessene Transparenz; Bußgeldrahmen bis 15 Mio. € / 3 %. Fast unbemerkt: die Kommissions-Leitlinien vom 20. Juli und der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10. Juni — freiwillig, aber von der Kommission als geeignetes Nachweisinstrument bewertet. Dazu das KI-MIG: Bundestag 11.06., Bundesrat 10.07. — Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde, BaFin für beaufsichtigte Finanzdienstleistungen, Sanktionsrahmen bis 35 Mio. € / 7 %. Und der Termin, den alle übersehen: Wer das Opting-out nach § 20 Abs. 3 BetrAVG zum 1.1.2027 starten will, muss Ende September draußen sein.
adbl_web_anon_alc_button_suppression_t1
まだレビューはありません