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Queer im Knast

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Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch.

Wenn der Gesetzgeber nicht aktiv wird, stehen Behörden vor einem Problem: Wie den Rechten von Transpersonen in Haft Rechnung tragen? Nach welchen Kriterien soll welche Entscheidung getroffen werden? Da ist guter Rat teuer.

Eine Justizvollzugsanstalt in Brandenburg stand vor dem Problem und hat sich für eine Verlegung entschieden. Doch aufgrund welcher Kriterien und wer hat die Entscheidung eigentlich getroffen? Die Presse wollte es genauer wissen und klagte auf Auskunft. Nachvollziehbar, denn wenn es an entsprechenden Regelungen fehlt, möchte man ja gerne mehr über den Ablauf und die Hintergründe dieser Entscheidung wissen. Doch die Behörden schweigen.

Das ist weder gut für die Rechte der Betroffenen, noch für das grundgesetzlich geschütze Recht der Presse, zu recherchieren.

Artikel Verfassungsblog: Queer im Gefängnis

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