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Längere Wegezeiten wg. Parkplatzänderung mitbestimmungspflichtig? (ArbG / LAG Köln)

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Wenn sich die Wegezeiten zur Arbeitsstätte aufgrund einer arbeitgeberseitigen Parkplatzänderungen erheblich ändern, greift dann die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG? Darum ging es in einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln und Landesarbeitsgericht Köln.
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