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Im Namen der Tiere (2)

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Das Allgemeine Bürgerrechtliche Gesetzbuch hält 1988 fest: Tiere sind keine Sache. Es sind empfindungsfähige Wesen. Deshalb gilt der Tierschutz nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in den eigenen vier Wänden. Die Haltung muss tiergerecht sein. Das bedeutet Rasse- und altersgerechte Nahrung, Pflege und auch tierärztliche Versorgung. Verstöße und Schlupflöcher gibt es trotzdem. Der Kastrationspflicht von sogenannten Freigängerkatzen wird trotz hoher Geldstrafen nicht nachgekommen. Die artenwidrige oder illegale Haltung exotischer Tiere und sogenannte Qualzuchten stehen im Widerspruch zu dem so oft zitierten Tierwohl. Die notwendige Verantwortung, die auch mit der privaten Tierhaltung einhergeht, wird oft unterschätzt oder missachtet und bringt die vielfach auf Spenden angewiesenen Tierheime an die Grenze der Kapazitäten.
Gestaltung: Barbara Volfing. Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in Ö1 am 8. Juli 2025.

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