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Der Rechtsstaat: Wenn aus Falschem Beliebiges folgt – über Systematik, Sorgfalt und Dogmatik in der Rechtspraxis

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„Ex falso quodlibet“ bezeichnet den in einem logischen System gültigen Grundsatz, dass aus Falschem Beliebiges folgt. Der Rechtsstaat darf aber nicht beliebig sein, im Gegenteil, er muss zuverlässig und transparent anerkannten Maximen folgen. Das gelingt nicht immer, was anhand von zwei Beispielen deutlich wird. Das nunmehr öffentlich bekannte geheime Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die derzeit laufenden Gerichtsverfahren erläutert die Rechtsanwältin und AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Roman von Alvensleben, Fachanwalt für Strafrecht, berichtet von einem Fall geheimer Absprachen zwischen der Vorsitzenden einer Strafkammer und der Staatsanwaltschaft und die nachfolgende Aufhebung des Urteils durch den BGH. Die Bedeutung der Einhaltung grundlegender Maximen des Rechts, die juristischen Dogmatik nebst methodischer Sorgfalt und institutionelle Prinzipienfestigkeit kommentiert Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer.

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