
#23 Prolongierte Beatmungsentwöhnung
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このコンテンツについて
Patientinnen und Patienten mit neurologischen (Vor)Erkrankungen sind in der Beatmungsentwöhnung eine besonders vulnerable Gruppe. Zur Berücksichtigung dieser Besonderheiten, in der die Beatmungsentwöhnung nur einen Teil der Frührehabilitation ausmacht, publiziert die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation eine eigene S2k-Leitlinie, die kürzlich umfassend aktualisiert wurde. Die wesentlichen Empfehlungen können Sie jetzt in dieser Podcastfolge Leitlinie im Fokus nachhören.
In der Ausgabe spricht der Leitlinienkoordinator Prof. Dr. Tobias Schmidt-Wilcke (Mainkofen) über häufige Krankheitsbilder in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, konkrete Rehabilitationsziele und die Definition an sich: Ab wann gilt eine Patientin oder ein Patient als beatmungsentwöhnt? Darüber hinaus geht er auf verschiedene Beatmungsmodi und Entwöhnungsstrategien ein sowie neurologische Symptome, die die Beatmungsentwöhnung erschweren.
(00:01:06) Häufige Krankheitsbilder und konkrete Rehabilitationsziele in der Neurologisch neurochirurgischen Frührehabilitation
(00:04:10) Wann von erfolgreicher Beatmungsentwöhnung gesprochen wird
(00:06:15) Präferierte Beatmungsmodi und Entwöhnungsstrategien
(00:09:55) Rolle der nicht-invasiven Beatmung in der NNFR
(00:12:00) Neurologische Symptome, die Beatmungsentwöhnung besonders erschweren
(00:15:14) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Dekanülierung
(00:18:57) Zusätzliche neue Behandlungsmethoden im Bereich der Dysphagie
(00:21:37) Perspektive: Welche Methoden zukünftig Potenzial haben (könnten)
(00:24:09) Versorgungssituation
(00:30:14) Höherer Erfolg bei Dekanülierung durch möglichst frühe Frührehabilitation
Die komplette S2k-Leitlinie Prolongierte Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation
Kontakt:
Bei Fragen und Anregungen zum Podcast schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: redaktion@dgn.org.
Disclaimer:
In Einklang mit der Bundesärztekammer bitten wir zu beachten, dass dieser Podcast keine ärztliche Beratung ersetzt. Wir können gemäß des Fernbehandlungsverbotes keine individuelle Beratung durchführen oder Empfehlungen aussprechen, von entsprechenden Anfragen bitten wir daher abzusehen. Patientinnen und Patienten werden gebeten, inhaltliche Fragen mit ihrer Neurologin/ihrem Neurologen zu klären. Wir übernehmen keine Verantwortung für eine eventuelle Selbstoffenbarung sensibler Daten im Internet und bitten daher, keine persönlichen Daten oder Inhalte Ihrer Erkrankungen im Internet zu veröffentlichen.