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Spaß mit Datenschutzrecht (und Informationsfreiheit)

Spaß mit Datenschutzrecht (und Informationsfreiheit)

著者: Henry Krasemann
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このコンテンツについて

Datenschutzrecht erklärt für JedenHenry Krasemann 政治・政府 政治学 科学
エピソード
  • Die EU-Datenschutzrichtlinie – Früher war die Welt noch in Ordnung?
    2025/11/08
    Sie kennen die Datenschutz-Grundverordnung? Sie Streber. Macht aber nichts. Die Älteren werden sich vielleicht noch daran erinnern, dass es eine Zeit gab, als der Datenschutz nicht als Verordnung, sondern als Richtlinie daherkam. Kurz gesagt, gelten Verordnungen der EU direkt und sofort in der ganzen EU und Richtlinien müssen erst noch in nationales Gesetz gegossen werden. Und so war es 1995 mit der Datschutzrichtlinie auch der Fall. Doch der Reihe nach. Es war die Zeit, in der Kapitäne des Traumschiffs stets am Ende einer Folge großkotzig in ihrer Abschlussrede durchscheinen ließen, dass natürlich eine Vollüberwachung auf dem Schiff erfolgte. Schließlich wusste er stets, wer da mit wem was angefangen hatte und welche Schicksale sich in Wohlbefinden aufgelöst hatten. Und zum Schrecken jedes zuschauenden Datenschützers wurde das auch von den Betroffenen einfach weggelächelt. Der blanke Horror – freigegeben ab 6 Jahren und bezahlt von unseren Gebühren. Das ist heute auch noch immer so. Warum ich das hier erzähle? Weil ich nicht wusste, wo ich den Gag sonst unterbringen sollte. Doch zurück zur Datenschutzrichtlinie. Die hört auf den schönen Namen „Richtlinie 95/46/EG“, was einem ja gleich Lust darauf macht, sich mit ihr zu beschäftigen. Die Idee, das Thema Datenschutz auf europäischer Ebene anzugehen, stammt schon aus der Mitte der 70er Jahre. Das Europäische Parlament sah da schon die Gefahr, dass persönliche Daten der Bürger missbraucht werden könnten – von öffentlichen wie privaten Stellen. Die Kommission hingegen war nicht ganz so Feuer und Flamme. Die hatte eher den gemeinsamen Markt und den freien Handel im Blick. Und dafür ist es gut, wenn Daten ungehindert fließen können. Keine Ahnung, ob da schon in der Kantine der Kommission von „Daten als neues Öl“ geschwärmt wurde. Auf jeden Fall brauchte es zwanzig Jahre, bis man über ein eher als Empfehlung anzusehendes Übereinkommen des Europarats hinaus ging und die Datenschutzrichtlinie mit dem tollen Namen erließ. Mich persönlich nervt es immer wieder in solchen Büchern, wenn alle davon ausgehen, dass man die Institutionen der EU draufhat. Daher hier für das nächste Partygespräch eine kurze Auffrischung. Die haben Sie natürlich nicht nötig. Aber vielleicht ist der folgende Absatz ja gut für den Kollegen, dem Sie das Buch demnächst mal ausleihen wollen. Das, was wir regelmäßig bei der „Europawahl“ wählen, ist das Europäische Parlament. Das ist ein wenig vergleichbar mit unserem Bundestag, auch wenn es nicht ganz so weitreichende Rechte hat. Aber hier werden die europäischen Rechtsvorschriften gefasst. Die Initiative dafür stammt oft von der Europäischen Kommission. Das ist quasi die Regierung. Und dann gibt es noch etwas wie den Bundesrat, das ist der Rat der Europäischen Union. In dem sitzen die Ministerinnen und Minister der Mitgliedsstaaten. Und schließlich haben wir da noch so etwas wie eine Lenkungsgruppe oder einen Aufsichtsrat, der die EU als Ganzes im Blick hat: der Europäische Rat. Der setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen. Gesetze erlassen ist nicht deren Ding, aber die EU-Verträge haben sie unter ihrer Kontrolle – quasi das Herzstück Europas, das zum Glück die kriegerische Auseinandersetzung ersetzt hat. Großartig, dass es sowohl den „Rat der Europäischen Union“, wie auch den „Europäischen Rat“ gibt. Das hilft sicherlich, dieses Konstrukt über Ratesendungen hinaus populär zu machen. Von solchen Marketingsünden gibt es so einige bei der EU. Neben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, für Gebildete auch Gerichtshof der Europäischen Union genannt) gibt es noch das Gericht der Europäischen Union (EuG), quasi die Vorinstanz des EuGH. Und daneben existiert noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherstellt. Irgendetwas müssen wir Juristen ja im Studium lernen … und ich verspreche Ihnen, mit diesem Wissen sind Sie der Renner bei jedem Speeddating – zumindest, wenn es um die Geschwindigkeit bei dem Wechsel der Gesprächspartner geht. Die Älteren erinnern sich noch, wir waren bei der Datenschutzrichtlinie. Ich erwähnte, dass Richtlinien erst noch in nationales Recht gepackt werden müssen. Dafür hatten die Mitgliedsstaaten immerhin fast drei Jahre bis zum Herbst 1998 Zeit. Deutschland nahm sich noch ein paar Sabbatjahre zusätzlich und kam dem erst im Mai 2001 mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes nach. Das auch erst, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Und weil man schonmal dabei war, sich ehrenlos zu verhalten, war die Umsetzung der Richtlinie auch noch teilweise Mist, zumindest in den Bundesländern. Denn die Datenschutzaufsichtsbehörden waren nicht ausreichend unabhängig ausgestaltet worden. Teilweise hatte z. B. der Ministerpräsident noch ein Wörtchen mitzureden. Bei einer Behörde,...
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  • „Das Volkszählungsurteil“ – Wenn Datenschutz aber mal so richtig reinkickt
    2025/10/19
    Die Vorgeschichte Es begab sich Anfang der 1980er Jahre, dass sich das ganze deutsche Volk schätzen lassen sollte. Und wenn die Deutschen etwas wissen wollen, dann machten sie es damals noch sehr gründlich. Sie erließen ein Volkszählungsgesetz und planten die Totalerhebung. Verwaltungsmitarbeiter sollten zu allen Menschen in Deutschland gehen und mal durchzählen. Aber eben nicht nur das. Wenn diese Erhebungsbeamten schon so nett beim Zählen waren, dann konnte man ja gleich noch ein paar weitere Fragen stellen, die den Staat so interessierten. Nichts, was nicht der typische Social-Media-Nutzer heute schon in der Profilbeschreibung hätte. Aber damals wurde man schon fuchsig, wenn es um Informationen zum genutzten Verkehrsmittel oder die Entfernung zur Arbeitsstelle ging. Der Staat war das Unterfangen der Volkszählung akribisch angegangen. Immerhin 600.000 Zählbeauftragte sollten den Bürger in 25 Millionen Haushalten in Westdeutschland besuchen. Viel Papier war zum Beschreiben vorbereitet worden. So viel, dass man sich im Vorfeld ernsthafte Sorgen um die Deckenbelastung einiger Behörden machte. Und damit der Bürger nicht unbeobachtet Schindluder beim Ausfüllen der Zettel machte, war ein Zurücksenden der Fragezettel etwa per Post durch eine Größenwahl für die Zettel ein ganz kleines Bisschen über DIN-A-4 erschwert worden. Gerade so viele Millimeter wurden draufgegeben, dass ein entsprechender Umschlag nicht mehr passte. Pfiffig … Um sich in seinem behördlichen Tun nicht unnötig Stress zu machen, hatte man die Datenschutzbeauftragten aus dem Ganzen lieber rausgelassen. Wie der Spiegel berichtete, fanden Aufkleber wie „Meine Daten gehören mir“ oder auch „Betteln, Hausieren und Volkszählen verboten“ reißenden Absatz. Und wenn sich doch ein Zählbeauftragter zu einem wagte, dann kündigten nicht wenige an, bei der Ausfüllung der Zettel fantasievoll und kreativ vorzugehen. Dabei war die Grundidee gar nicht so verwerflich. Wollte man doch die Datenbanken der Einwohnermeldeämter aktualisieren, Karteileichen entfernen und dabei auch noch einige Informationen bekommen, um etwa Verkehrsentscheidungen bedarfsgerecht fällen zu können. Auf der Gegenseite entstanden Ängste, dass sich der Bürger allzu nackig machen würde. Psychologisch hilfreich war da sicherlich, dass der Roman von Orwell „1984“ mit seinem Big Brother zufällig genau ins folgende Jahr vom Autor datiert worden war. Immerhin mehr als 500 Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht. Der Bürger war angezündet, wütend und streitlustig. Und er wollte nicht zu einer Nummer degradiert werden. Sah das Verfahren doch eine achtstellige Kennung vor, die drohte als Personenkennzeichen die Verknüpfung mit anderen Daten zu erleichtern. Eine Diskussion, die auch heute noch wieder sehr aktuell ist. Will man doch endlich das Behördenwesen auf die digitale Ebene heben und Anträge so leicht wie einen Einkauf bei Amazon gestalten. Warum dann Daten, die der Staat eh hat, erneut eingeben? Wäre dafür eine übergreifende Kennung nicht hilfreich, wie es in vielen anderen Ländern die Regel ist? Oder gibt es auch jetzt noch Gründe, da vorsichtig zu sein? Das ist ein anderes Thema für viel viel später in diesem Buch. Wo waren wir? Ach ja, der Deutsche ging also 1983 auf die Straße und fand diese ganze Volkszählung in weiten Teilen der Bevölkerung ziemlich uncool. 52% der Bundesbürger waren laut einer ZDF-Umfrage kritisch und 25% wollten erst gar nicht mitmachen. Plötzlich war der Datenschutz in aller Munde. Ganz im Gegensatz dazu noch die Situation 13 Jahre vorher, als in Nordrhein-Westfalen bei einer Volkszählung gerade mal 23 Rückmeldungen der Bürger Grund für ein Bußgeldverfahren lieferten. Ganz selbstlos war auch der Bürger von 1983 wohl bei seiner neuen Liebe für den Datenschutz nicht. Schließlich sollten u. a. Gemeinden die Befugnis erhalten, einen Abgleich ihrer Register mit den Umfrageergebnissen vorzunehmen. Eigener kreativer Umgang mit Meldungen zum Wohnen oder Vermieten an die Behörden inkl. steuerlich relevanter Daten konnte da auch finanzielle Anreize schaffen, den Datenschutz gerade bei dieser Volkszählung unheimlich wichtig zu finden … der Menschenrechte wegen natürlich. Auf der Gegenseite war der Staat, der immerhin bis zu 10.000 Mark Strafe androhte, sollten unvollständige oder unrichtige Angeben gemacht werden. Den Staat zu ärgern, war aber auch sehr einfach. Es reichte schon aus, statt eines Bleistifts einen Füllfederhalter zu verwenden. Waren doch die Lesegeräte zur Auswertung nur auf Graphitspuren ausgelegt. Damit hatte man übrigens schon den echten Hanseaten zurückgelassen. Schließlich war es rund um Finkenwerder und Blankenese üblich, alles Wichtige mit dem Familienfüller auszufüllen – ein Umstand, der viele Jahre später auch den zarten Versuchen einer elektronischen Wahl der Bürgerschaft einen Knüppel zwischen die Beine warf. Übrigens war damals für Gegner des Genderns (...
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  • Gibt es was Schöneres als Datenschutz?
    2025/10/03
    Warum Datenschutzrecht wichtig ist. Um die Frage der Überschrift gleich am Anfang zu beantworten: Ja, es gibt was Schöneres als Datenschutz. Aber es gibt auch viel viel Schlimmeres. Und es ist ungemein abwechslungsreich. Es ist Sex (zum Beispiel, wenn Wildkameras erstaunlich detailreich das Liebesspiel im stockdunklen Jagdgebiet des Landadels aufzeichnen), Drugs (wenn bei der Alkoholkontrolle überraschend spritige Werte aufgezeichnet werden) und Rock ´n´ Roll (wenn die Datenschützer aus Baden-Württemberg zur Gitarre greifen). Aber es ist auch Zweckbindungsprinzip, Datenschutzfolgenabschätzung und Auftragsverarbeitung. Doch auch gerade darin kann viel Poesie liegen. Sie sehen sie nur noch nicht. Dafür bin ich ja nun mit diesem Buch da und führe Sie in ein Land, wo ganz viel personenbezogene Milch und verarbeitender Honig fließen. Ich bin Jurist, arbeite seit bald 25 Jahren in einer Behörde zum Thema Datenschutz und leite dort ein Referat. Und ich kann noch lächeln und gehe gerne zur Arbeit, zumindest regelmäßig. Ich meine daher schon ein bisschen Ahnung davon zu haben, worüber ich hier schreibe. Und vor allem habe ich gelernt, dass Datenschutz wirklich einfach sein kann – wenn man ein wenig auf sein Bauchgefühl hört, Sinn und Zweck der Idee des Datenschutzes im Blick behält und sich einfach auch etwas gesunden Menschenverstand bewahrt. Natürlich darf ich das als Jurist nicht öffentlich zugeben. Schließlich wird von mir erwartet, dass ich in strenger Subsumtion nur durch Blick in Gesetzesbücher und die zugehörigen Kommentare zu ungeahnten Weisheiten komme. Erkenntnisse, zu denen Normalsterbliche gar nicht in der Lage sind, sie kognitiv zu verarbeiten. Wir Juristen sind Halbgötter mit Schönfelder unter dem Arm. Aber da Sie nun entsprechend zu mir aufschauen, kann ich beruhigt zu Ihnen hinabsteigen und in den Niederungen dieses Buches Spaß am Datenschutz und sogar dem Datenschutzrecht vermitteln. Und ganz nebenbei könnten einige Informationen abfallen, die Ihnen entweder beim Jauch bei der 250.000 Euro Frage helfen oder zumindest Sie dazu befähigen, ein Datenschutzbeauftragter Ihrer Behörde oder Firma zu werden, bei dem nicht alle Gespräche automatisch verstummen, wenn er oder sie den Raum betritt. Sie werden beliebt und sexy sein, nur Kraft Ihrer kompetent lebensnahen Einstellung zum Thema Datenschutz. Alle 11 Minuten verliebt sich jemand in einen Datenschützer – nur bekommt das leider keiner mit, weil … Sie ahnen es schon … „Datenschutz“. 2. Die Geschichte des Datenschutzes ist eine Geschichte voller Missverständnisse Sie können mit der Anspielung dieser Überschrift etwas anfangen? Gratulation, dann sind Sie ungefähr in meiner Altersliga und haben den Großteil Ihres Berufslebens schon hinter sich. Aber für alle Leser gilt: Es ist nie zu spät, etwas Neues zu erleben. Und sei es das ungewohnte Gefühl beim Thema „Datenschutz“ den Fluchtreflex erfolgreich unterdrücken zu können. Wir wollen jetzt hier nicht bei Adam und Eva anfangen. Aber bei Adam und Eva war das Thema Datenschutz auch schon sehr präsent. Spätestens mit dem Biss in den Apfel kam die Erkenntnis, dass es gut sein kann, bestimmte Informationen für sich zu behalten. Wir wissen alle, dass das da nur so semi geklappt hat und die Vertreibung aus dem Paradies aufgrund der erdrückenden Informationslage schnell folgte. Nun kann man durchaus hinterfragen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser „Gott“ eigentlich seine sehr umfassende Datenverarbeitung fußte. Denn von einer irgendwie gearteten Einwilligungserklärung, erst recht einer informierten, ist nirgendwo in der Bibel die Rede. Selbst die Bibel war noch nicht in Kraft. Nun halten sich gute Geschichten von Bond bis Potter selten mit solchem formalen Kram auf, wo doch das Böse bekämpft werden muss. Aber bei lebensnaher Auslegung wird man zu dem Ergebnis kommen, dass Gott wohl allem Anschein nach das Kleingedruckte in den sieben Tagen nicht auch noch erschaffen konnte – der Jurist war ja schließlich noch nicht geboren. Wobei übrigens die Einwilligungserklärung alles anderes als kleingedruckt sein darf, um wirksam zu sein. Aber dazu später mehr. Allerdings zieht sich das fehlende Unrechtsbewusstsein von Gott bei der Datenerfassung wie ein roter Faden durch die Bibel. Vieles wäre wohl in der biblischen Menschheitsgeschichte anders gelaufen, hätte Gott da ein wenig mehr informelle Selbstbestimmung walten lassen. Sei es der dann ungesühnte Tanz um das goldene Kalb oder auch ein auf dem trockenen gebliebener Moses. Erschreckend ist auch, dass der Datenschutz in den zehn Geboten sehr stiefmütterlich und teilweise recht einseitig geregelt wurde. So hat das Verbot des falsch Zeugnis Ablegens zwar seine Aktualität mit der heutigen Fake-News Debatte bewahrt. Im modernen Datenschutzrecht taucht das rudimentär erst in Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf, wonach die Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten ...
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    17 分
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