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„Das Volkszählungsurteil“ – Wenn Datenschutz aber mal so richtig reinkickt

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Die Vorgeschichte Es begab sich Anfang der 1980er Jahre, dass sich das ganze deutsche Volk schätzen lassen sollte. Und wenn die Deutschen etwas wissen wollen, dann machten sie es damals noch sehr gründlich. Sie erließen ein Volkszählungsgesetz und planten die Totalerhebung. Verwaltungsmitarbeiter sollten zu allen Menschen in Deutschland gehen und mal durchzählen. Aber eben nicht nur das. Wenn diese Erhebungsbeamten schon so nett beim Zählen waren, dann konnte man ja gleich noch ein paar weitere Fragen stellen, die den Staat so interessierten. Nichts, was nicht der typische Social-Media-Nutzer heute schon in der Profilbeschreibung hätte. Aber damals wurde man schon fuchsig, wenn es um Informationen zum genutzten Verkehrsmittel oder die Entfernung zur Arbeitsstelle ging. Der Staat war das Unterfangen der Volkszählung akribisch angegangen. Immerhin 600.000 Zählbeauftragte sollten den Bürger in 25 Millionen Haushalten in Westdeutschland besuchen. Viel Papier war zum Beschreiben vorbereitet worden. So viel, dass man sich im Vorfeld ernsthafte Sorgen um die Deckenbelastung einiger Behörden machte. Und damit der Bürger nicht unbeobachtet Schindluder beim Ausfüllen der Zettel machte, war ein Zurücksenden der Fragezettel etwa per Post durch eine Größenwahl für die Zettel ein ganz kleines Bisschen über DIN-A-4 erschwert worden. Gerade so viele Millimeter wurden draufgegeben, dass ein entsprechender Umschlag nicht mehr passte. Pfiffig … Um sich in seinem behördlichen Tun nicht unnötig Stress zu machen, hatte man die Datenschutzbeauftragten aus dem Ganzen lieber rausgelassen. Wie der Spiegel berichtete, fanden Aufkleber wie „Meine Daten gehören mir“ oder auch „Betteln, Hausieren und Volkszählen verboten“ reißenden Absatz. Und wenn sich doch ein Zählbeauftragter zu einem wagte, dann kündigten nicht wenige an, bei der Ausfüllung der Zettel fantasievoll und kreativ vorzugehen. Dabei war die Grundidee gar nicht so verwerflich. Wollte man doch die Datenbanken der Einwohnermeldeämter aktualisieren, Karteileichen entfernen und dabei auch noch einige Informationen bekommen, um etwa Verkehrsentscheidungen bedarfsgerecht fällen zu können. Auf der Gegenseite entstanden Ängste, dass sich der Bürger allzu nackig machen würde. Psychologisch hilfreich war da sicherlich, dass der Roman von Orwell „1984“ mit seinem Big Brother zufällig genau ins folgende Jahr vom Autor datiert worden war. Immerhin mehr als 500 Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht. Der Bürger war angezündet, wütend und streitlustig. Und er wollte nicht zu einer Nummer degradiert werden. Sah das Verfahren doch eine achtstellige Kennung vor, die drohte als Personenkennzeichen die Verknüpfung mit anderen Daten zu erleichtern. Eine Diskussion, die auch heute noch wieder sehr aktuell ist. Will man doch endlich das Behördenwesen auf die digitale Ebene heben und Anträge so leicht wie einen Einkauf bei Amazon gestalten. Warum dann Daten, die der Staat eh hat, erneut eingeben? Wäre dafür eine übergreifende Kennung nicht hilfreich, wie es in vielen anderen Ländern die Regel ist? Oder gibt es auch jetzt noch Gründe, da vorsichtig zu sein? Das ist ein anderes Thema für viel viel später in diesem Buch. Wo waren wir? Ach ja, der Deutsche ging also 1983 auf die Straße und fand diese ganze Volkszählung in weiten Teilen der Bevölkerung ziemlich uncool. 52% der Bundesbürger waren laut einer ZDF-Umfrage kritisch und 25% wollten erst gar nicht mitmachen. Plötzlich war der Datenschutz in aller Munde. Ganz im Gegensatz dazu noch die Situation 13 Jahre vorher, als in Nordrhein-Westfalen bei einer Volkszählung gerade mal 23 Rückmeldungen der Bürger Grund für ein Bußgeldverfahren lieferten. Ganz selbstlos war auch der Bürger von 1983 wohl bei seiner neuen Liebe für den Datenschutz nicht. Schließlich sollten u. a. Gemeinden die Befugnis erhalten, einen Abgleich ihrer Register mit den Umfrageergebnissen vorzunehmen. Eigener kreativer Umgang mit Meldungen zum Wohnen oder Vermieten an die Behörden inkl. steuerlich relevanter Daten konnte da auch finanzielle Anreize schaffen, den Datenschutz gerade bei dieser Volkszählung unheimlich wichtig zu finden … der Menschenrechte wegen natürlich. Auf der Gegenseite war der Staat, der immerhin bis zu 10.000 Mark Strafe androhte, sollten unvollständige oder unrichtige Angeben gemacht werden. Den Staat zu ärgern, war aber auch sehr einfach. Es reichte schon aus, statt eines Bleistifts einen Füllfederhalter zu verwenden. Waren doch die Lesegeräte zur Auswertung nur auf Graphitspuren ausgelegt. Damit hatte man übrigens schon den echten Hanseaten zurückgelassen. Schließlich war es rund um Finkenwerder und Blankenese üblich, alles Wichtige mit dem Familienfüller auszufüllen – ein Umstand, der viele Jahre später auch den zarten Versuchen einer elektronischen Wahl der Bürgerschaft einen Knüppel zwischen die Beine warf. Übrigens war damals für Gegner des Genderns (...
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