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Personenbezogene Daten im Data Act

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In Folge 47 des Data Navigator Podcast widmen sich Martin Schirmbacher und Hubertus von Rönne einem Thema, das seit Inkrafttreten des Data Act immer wieder als Totschlagargument ins Feld geführt wird: DSGVO als vermeintlicher Blocker für Datenherausgabeansprüche. Anlass ist unter anderem die 3. Denkwerkstatt der Bundesdatenschutzbeauftragten zum Data Act, die in der Vorwoche stattgefunden hat. Die Ausgangslage ist klar: Der Data Act gilt ausdrücklich auch für personenbezogene Daten. Im Konfliktfall geht die DSGVO vor – aber einen solchen Konflikt gibt es in der Praxis kaum. Das zentrale Werkzeug zur Auflösung vermeintlicher Spannungen ist der relative Personenbezug: Ob Daten personenbezogen sind, beurteilt sich nicht abstrakt, sondern aus Sicht des jeweiligen Verantwortlichen. Am Busfahrer-Beispiel machen Martin und Hubertus das greifbar: Für die Berliner BVG haben die Fahrerdaten Personenbezug – sie weiß, wer wann welchen Bus gefahren hat. Für den Bushersteller, der nur Fahrzeugdaten ohne Login empfängt, fehlt diese Zuordnung in der Regel. Im Windpark-Beispiel kann es umgekehrt sein: Der Hersteller kennt seine Wartungsmitarbeiter, der Windparkbetreiber in aller Regel nicht. Daraus folgt ein wichtiges Zwischenergebnis: Derselbe Datensatz kann für die eine Seite personenbezogen sein und für die andere nicht – und in der Data-Act-Konstellation ist es häufig so, dass gerade der Empfänger keinen Personenbezug herstellen kann. Wo doch Personenbezug beim Empfänger entsteht, braucht dieser eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO – typischerweise berechtigte Interessen. Der Hersteller wiederum kann sich für die Übermittlung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung aus dem Data Act) stützen. Im letzten Teil ordnen Martin und Hubertus die Zuständigkeitsfragen: Die Bundesnetzagentur ist im Lead für Data-Act-Beschwerden, muss aber die BfDI einbinden, sobald es um personenbezogene Daten geht. Die Landesdatenschutzbehörden bleiben für klassische DSGVO-Verstöße zuständig – etwa wenn ein Landwirt nicht möchte, dass John Deere seine personenbezogenen Daten verarbeitet.
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