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Folge 4: 3 Irrtümer, die dich Geld kosten

Folge 4: 3 Irrtümer, die dich Geld kosten

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Was passiert eigentlich mit meinem Angehörigen, wenn ich selbst zusammenbreche?

Diese Frage trauen sich viele nicht laut zu stellen. In dieser Folge spreche ich sie aus – und räume vorher mit zwei Irrtümern auf, die gerade massenhaft in den Kommentarspalten kursieren und Menschen bares Geld kosten.

Darum geht es:

Irrtum 1: „Pflegegrad 1 bringt doch eh nichts.” Falsch. Auch ohne Pflegegeld stehen dir dort über 2.000 Euro Entlastung im Jahr zu, plus Zuschuss für den Umbau.

Irrtum 2: „Wenn ich eine Höherstufung beantrage, nehmen die mir den Pflegegrad weg.” Die Pflegekasse darf einen Pflegegrad nur zurücknehmen, wenn sich dein Zustand nachweisbar verbessert hat – und beweisen muss das sie, nicht du.

Und dann das eigentliche Thema: der Notfallplan für den Fall, dass du ausfällst. Ein Drittel der pflegenden Angehörigen hat niemanden, der einspringen kann. Nur zehn Prozent sind darauf vorbereitet.

Kapitel
00:00 Der Kommentar, der alles zusammenfasst
03:00 Irrtum 1: Pflegegrad 1 bringt doch eh nichts
08:30 Irrtum 2: Höherstufung beantragen ist gefährlich
13:30 Das Tabu: Was passiert, wenn ich selbst umfalle
18:30 Der Notfallplan am Küchentisch
25:30 Der Satz, den wir heute streichen
27:30 Eine Sache für diese Woche

Die Paragrafen aus der Folge
§ 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, 131 € monatlich ab Pflegegrad 1
§ 40 Abs. 2 SGB XI – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 42 € monatlich
§ 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 €
§ 48 SGB X – Rücknahme nur bei wesentlicher Änderung, Beweislast bei der Kasse
§ 20 SGB VIII – Hilfe zur Betreuung im eigenen Haushalt
§ 24 SGB V – Mutter- und Vater-Kind-Maßnahmen als Pflichtleistung
§ 39 SGB XI – Verhinderungspflege
§ 42 SGB XI – Kurzzeitpflege

Kostenlos für dich
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Beratung, die dich nichts kostet
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – darauf hast du einen Rechtsanspruch, deine Pflegekasse muss dir einen Termin anbieten.
Müttergenesungswerk – kostenfreie Beratung zu Kuren für pflegende Eltern.

Zahlen aus der pflege.de-Studie, August 2025, 1.048 befragte pflegende Angehörige.

Ich bin Pflegefachkraft mit 15 Jahren Berufserfahrung und Pflegepädagogin. Diese Folge ist Information und Bildung, keine Rechtsberatung und keine individuelle Beratung zum Einzelfall.

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