『Agrardaten veredeln - Data Act im Digital Farming』のカバーアート

Agrardaten veredeln - Data Act im Digital Farming

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10月19日まで。※適用条件あり
In Folge 48 des Data Navigator Podcast sprechen Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne mit Martin Wietkamp, Senior Counsel bei Bayer, über den Data Act in einem Konzern, der beim Datenteilen auf beiden Seiten des Tisches sitzt. Martin Wietkamp begleitet das Digital-Farming-Geschäft von Bayer seit dessen Aufbau im Jahr 2014, verantwortet heute die Region Europa, Naher Osten und Afrika und betreut zusätzlich als IT-Rechtsleiter die Einkaufsverträge des Konzerns. Der Einstieg führt in die Vertragspraxis: In den Standardbedingungen der Cloud- und Softwareanbieter wird der Data Act nach seiner Beobachtung oft nur verkürzt abgebildet – beim Wechsel des Anbieters soll der Kunde die Inputdaten zurückbekommen, die Outputdaten und die digitalen Vermögenswerte aber nicht. Anschließend spannt er den Bogen über zehn Jahre Agrardatenrecht, insbesondere über den EU Code of Conduct on Agricultural Data Sharing von 2018, der aus seiner Sicht zeigte, dass in der Landwirtschaft gerade kein Marktversagen vorliegt. Umso mehr hat ihn der erste, rein horizontale Data-Act-Entwurf überrascht. Konkret wird es bei den Rollen: Bayer ist großer Nutzer vernetzter Produkte, von der Fabrikanlage bis zum Laborgerät, und zugleich u.a. Hersteller zweier kleiner vernetzter Produkte im Digital Farming: der MagicTrap, einer digitalen Gelbschale mit Kamera und Bilderkennung, und dem FieldView Drive. Beide gewähren den Landwirten bereits direkten Zugang. Das ist letztlich auch Geschäftsmodell der Angebote und Herausgabeverlangen sind deshalb bislang nicht auf seinem Schreibtisch gelandet. Beim Thema Geschäftsgeheimnisse arbeitet er mit einem Sprayer-Beispiel, das später in Positionspapiere von CropLife Europe eingegangen ist: Rohbild und Sensordaten gehören dem Landwirt, Umwandlungssoftware und Ausgabedaten nicht. Zum Schluss geht es um den Gesetzgeber. Sein Befund ist deutlich: Zu viele Definitionen sind unklar, zu viele Leitentscheidungen faktisch an die Gerichte ausgelagert. Ganz oben auf seiner Wunschliste steht ein einheitliches horizontales EU-Datengesetz mit allgemeinem Teil und getrennten Teilen für personenbezogene und nicht personenbezogene Daten. Man wird ja noch wüünschen dürfen...
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