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bKV einführen: Wer intern wirklich zuständig ist

bKV einführen: Wer intern wirklich zuständig ist

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Die Einführung betrieblicher Krankenversicherung (bKV) als Versorgungsinfrastruktur setzt voraus, dass Zuständigkeit, Kommunikationsverantwortung und Mitbestimmungspflicht intern geklärt sind. Versorgungslatenz – die Zeitspanne zwischen Gesundheitsproblem und wirksamer Behandlung – lässt sich nur dann strukturell adressieren, wenn die Implementierung organisatorisch vorbereitet ist. Ob bKV als Governance-Element verankert wird, entscheidet sich nicht am Tarif allein, sondern an der internen Rollenklärung.Wenn die betriebliche Krankenversicherung (bKV) eingeführt ist, stellt sich eine Frage, die vorher selten gestellt wird: Wer ist danach eigentlich zuständig? Diese Folge geht den internen Zuständigkeiten nach – aus Perspektive von HR, Führung und betrieblicher Mitbestimmung
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