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Was ist eine Versteigerung nach § 156 BGB – und was nicht?

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Was macht eine Versteigerung nach § 156 BGB wirklich aus – und warum sind Ebay-Auktionen und Bieterverfahren rechtlich etwas anderes, mit erheblichen Konsequenzen für die rechtskonforme Sicherheitenverwertung?

In dieser Folge klären wir eine für Gläubiger und Insolvenzverwalter höchst praxisrelevante Abgrenzung: Wann liegt eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB vor – und wann handelt es sich nur um ein scheinbares Auktionsformat?

Ausgangspunkt ist der gesetzliche Leitgedanke: Bei einer Versteigerung kommt der Kaufvertrag erst durch den Zuschlag zustande. Entscheidend ist dabei, dass der Zuschlag eine persönliche Willenserklärung des Versteigerersdarstellt. Fehlt dieser aktive Zuschlag durch einen Menschen, liegt keine Versteigerung nach BGB vor – unabhängig davon, wie „auktionstypisch“ der Ablauf wirkt.

Wir zeigen rechtsdogmatisch sauber und zugleich verwertungspraktisch:

  • warum Ebay-Auktionen rechtlich keine Versteigerungen i.S.d. § 156 BGB sind (Vertragsschluss durch Zeitablauf/Algorithmus, ohne menschlichen Zuschlag),
  • weshalb klassische Bieterverfahren nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bleiben und keinen Zuschlag kennen,
  • und unter welchen Voraussetzungen echte (auch digitale) Versteigerungen vorliegen – nämlich nur bei Präsenzauktionen oder Online-Live-Formaten mit Zuschlag in Echtzeit.

Zum Schluss ordnen wir die Konsequenzen für die Gläubigerpraxis ein: Wer Sicherungsgut aufgrund von Pfand-, Absonderungs- oder sonstigen Verwertungsrechten rechtskonform verwerten will, muss auf ein Auktionsformat mit persönlichem Zuschlag achten. Andernfalls drohen Anfechtungs- und Haftungsrisiken bis hin zum Verlust des wirtschaftlichen Verwertungserfolgs.

Kernaussage: Versteigerung im Sinne des BGB setzt den menschlichen Zuschlag voraus. Algorithmus-Auktionen und Auswahlverfahren ersetzen diesen nicht.

Keywords / Tags (Acast)

Versteigerung, § 156 BGB, Zuschlag, Auktion, Bieterverfahren, eBay Auktion, Online-Auktion, Live-Versteigerung, Pfandverwertung, Sicherheitenverwertung, Insolvenzrecht, Absonderungsrecht, Gläubigerstrategien, Vertragsabschluss, Verwertungsrisiken

Call-to-Action

Wenn Sie regelmäßig mit Sicherheiten, Pfandrechten oder der Verwertung von Insolvenzmasse zu tun haben: Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge verpassen – und teilen Sie diese Episode gern mit Kollegen oder Mandanten, für die die Abgrenzung „Versteigerung vs. Bieterverfahren“ haftungsrelevant ist.

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