Trump vs. Maduro: Völkerrechtsbruch oder legitime Militäroperation?
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Klarstellung zur Zuständigkeit von IGH (ICJ) und IStGH (ICC):
Zur Vermeidung von Missverständnissen: In Den Haag gibt es zwei verschiedene internationale Gerichte mit unterschiedlichen Aufgaben und Bindungen für die USA — den Internationalen Gerichtshof (IGH/ICJ) für Streitigkeiten zwischen Staaten und den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH/ICC) für die strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen. Zur Klarstellung: Der Internationale Gerichtshof (ICJ) entscheidet über Streitigkeiten zwischen Staaten; die USA sind über ihre UN‑Mitgliedschaft Vertragspartei des ICJ‑Statuts, doch der Gerichtshof wird gegenüber den USA nur mit deren Zustimmung zuständig. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) verfolgt Einzelpersonen; die USA sind kein Vertragsstaat des Rom‑Statuts und daher nicht verpflichtet, ICC‑Haftbefehle zu vollstrecken. Gleichwohl kann der ICC zuständig werden, wenn Taten auf dem Gebiet eines Vertragsstaats begangen wurden oder der Sicherheitsrat den Fall überweist.
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