In diesem Video schauen wir uns viele Beispiele zum Rücktritt an. Insbesondere geht es um den Ausschlussgrund des Interessefortfalls nach § 323 V 1 BGB und die Abgrenzung zwischen Schuldrecht AT und Schuldrecht BT. Auch geht es um die Teilleistung und die Ablehnung dieser nach § 266 sowie um den Grundsatz des Teilrücktritts. Offene Mankolieferung, verdeckte Mankolieferung.
Timestamps:
0:00 Intro
0:17 Grundsatz des Teilrücktritts
3:04 Fall 3 (Rücktritt nach §§ 326 V, 323)
6:22 Fall 4 (Verdeckte Zuweniglieferung)
12:34 Fall 5 (Offene Zuweniglieferung)
16:42 Fall 6 (§ 266 BGB / Teilleistung)
17:13 Fall 7
17:55 Fall 8 (§ 266 BGB / Teilleistung)
18:57 Fall 9
22:05 Beispiel aus meinem Leben