Mutterschutz nach Fehlgeburt: Was sich ab 1. Juni 2025 rechtlich ändert
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Ein Moment, der Vieles verändert: eine Fehlgeburt. Ab dem 1. Juni 2025 erhalten betroffene Frauen erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Mutterschutzanpassungsgesetz schließt eine lang bestehende Lücke. In unserer neuen Folge erklärt unser Kollege Patrick Aligbe, Rechtsreferent bei B·A·D, diese bedeutende Gesetzesänderung und geht auf die Themen ein, die in der Praxis immer noch häufig vergessen werden: die rechtlichen Unsicherheiten rund um Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzpflichten des Arbeitgebers - ein Plädoyer für Achtsamkeit, Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen.
Mehr Infos auf: https://info.bad-gmbh.de/mutterschutz-2025
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