『MVO #005 Hochrisikomaschinen』のカバーアート

MVO #005 Hochrisikomaschinen

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Ab 2027 gilt die neue Maschinenverordnung – und mit ihr rückt eine Frage stärker in den Fokus: Darf der Hersteller seine Maschine intern bewerten, oder muss eine notifizierte Stelle eingebunden werden? In dieser Folge geht es um Hochrisikomaschinen im Sinne der Maschinenverordnung. Wir erklären, welche Rolle Anhang I spielt, warum zwischen Teil A und Teil B unterschieden werden muss und weshalb die Einordnung nicht erst kurz vor der CE-Kennzeichnung erfolgen sollte. Sie erfahren, wann eine interne Konformitätsbewertung nicht mehr ausreicht, welche Folgen das für Entwicklung, Nachweisführung und Projektplanung hat und wie Hersteller frühzeitig prüfen können, ob ihr Produkt betroffen ist. Außerdem zeigen wir, warum eine saubere Dokumentation der Verfahrensentscheidung auch Jahre nach dem Inverkehrbringen wichtig ist – etwa bei Kundenrückfragen, Marktüberwachung, Umbauten oder internen Audits.
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