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Diesel und das Kraftfahrt-Bundesamt

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𝐃𝐢𝐞𝐬𝐞𝐥𝐬𝐤𝐚𝐧𝐝𝐚𝐥:𝐎𝐕𝐆𝐒𝐜𝐡𝐥𝐞𝐬𝐰𝐢𝐠𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭𝐕𝐖-𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞𝐦𝐢𝐭𝐓𝐡𝐞𝐫𝐦𝐨𝐟𝐞𝐧𝐬𝐭𝐞𝐫𝐟ü𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐰𝐢𝐝𝐫𝐢𝐠

Ein neues Kapitel im Dieselskandal: Das OberverwaltungsgerichtSchleswig-Holstein hat entschieden, dass das Software-Update für VW-Diesel mitEA189-Motor rechtswidrige Abschalteinrichtungen enthält.
Der Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurde damit fürrechtswidrig erklärt.

Das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 10°C reduziert, ist nach EU-Recht grundsätzlich unzulässig.
Die Ausnahme zum Motorschutz greife nicht – schließlich herrschen in großenTeilen Europas Durchschnittstemperaturen unter 10 °C.
Das KBA müsse VW nun auffordern, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen, um dieFahrzeuge rechtmäßig zu machen.

Was bedeutet das Urteil?
Es ist noch nicht rechtskräftig, Revision wurde aber nicht zugelassen.
Sollte es Bestand haben, drohen weitreichende Folgen – von Rückrufen bis hin zumöglichen Stilllegungen.

Die Auswirkungen betreffen nicht nur VW, sondern potenziell MillionenDiesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

Zivilrechtlich ändert das Urteil jedoch nichts an der bisherigen Linie des BGH:Schadensersatz bleibt auf maximal 15 % des Kaufpreises begrenzt.

Das OVG-Urteil erhöht den Druck auf Hersteller und Behörden gleichermaßen.
Die Gerichte folgen der strengen Linie des EuGH – Abschalteinrichtungen bleibeneuroparechtlich unzulässig, auch wenn sie unter dem Vorwand des Motorschutzeseingeführt wurden.


Kanzleiam Waldpark

JohannsenRechtsanwälte⁠

⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

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