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Beratungspflicht des Krankenversicherers

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このコンテンツについて

Urteil der Woche: OLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom01.07.2025 – 5 U 2/25

Kurzbeschreibung

In dieser Folge besprechen wir eine Berufungsentscheidungzur privaten Krankenversicherung (Tarif PN). Der Beklagte blieb über JahreBeitragszahlungen schuldig – und scheiterte mit seiner Berufung. Spannend: dieAnrechnung von Jobcenter-Zahlungen, der (verspätete) Wechsel in den Basistarifund die Frage, wer was zur Beratung beweisen muss.

Inhalt

Sachverhalt: Versicherungsvertrag im Tarif PN;Beitragsrückstände Jan 2019–Feb 2022 i.H.v. 9.398,90 €

Erstinstanz: Verurteilung zur Zahlung; durchgehenderVersicherungsschutz im Tarif PN im relevanten Zeitraum; Basistarifwechsel erstdanach

Jobcenter-Zahlungen: Nur teilweise anrechenbar, weil keinewirksame Tilgungsbestimmung beim Versicherer eingegangen ist

Beratungspflichten: Keine Pflichtverletzung des Versicherers– wiederholte schriftliche Hinweise auf Tarifwechselmöglichkeit

Beweislast: Versicherungsnehmer trägt die Beweislast fürBeratungsanlass und ordnungsgemäße Beratung

Praxistipps

Tilgungsbestimmung sauber adressieren: Zahlungen sollten mitklarer, nachweisbarer Zweckbestimmung beim Versicherer eingehen.

Tarifwechsel dokumentieren: Hinweise und Beratungsgesprächeschriftlich festhalten.

Basistarifwechsel rechtzeitig prüfen: Wirkung erst abWechselzeitpunkt; keine Rückwirkung auf Altschulden.

JohannsenRechtsanwälte⁠

⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

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