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Auf dem Weg in eine Mehrweg-Ökonomie?

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Die EU-Kommission will die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch eine Verordnung ersetzen. Anders als Richtlinien sind Verordnungen nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Die bisherige Gesetzgebung habe ihre allgemeinen Umwelt- und Binnenmarktziele nicht erreicht. Als Beispiele für Bereiche, in denen Harmonisierung erforderlich ist, nennt der Entwurf Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen, Kriterien für die „Öko-Modulierung“ der Beiträge zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und Kennzeichnungsvorschriften: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, sagt EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. 1. Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht. 2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist. 3. Die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen.
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