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Antrag abgelehnt! Bleibt Josef Fritzl nun doch bis zu seinem Tod in Haft?

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Österreichs bekanntester Häftling sorgt wieder einmal für Schlagzeilen. Acht Wochen, nachdem “Plädoyer für Verbrecher“ mit der Nachricht, der Inzest-Vater von Amstetten könnte vorzeitig entlassen werden, über die Grenzen hinaus für Aufregung und Empörung sorgte, jetzt die Wende: Das Landesgericht Krems hat den Antrag auf Entlassung in erster Instanz abgelehnt – Josef Fritzl (90) bleibt vorerst in Haft. Seine Verteidigerin Astrid Wagner hat Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien eingelegt.
„Auch Josef Fritzl hat eine zweite Chance verdient“, erklärte Star-Anwältin Astrid Wagner im August – und beantragte die generelle bedingte Entlassung ihres Mandanten. Eine Entscheidung, die bei vielen auf Unverständnis stieß und Wagner massive Kritik und sogar Morddrohungen eingebrachte. Und auch das Gericht in Krems sieht das offenbar anders und lehnte den Antrag jetzt in erster Instanz ab. Die Begründung der Richterin: Wahnvorstellungen des inzwischen 90-jährigen demenzkranken Häftlings seien nach wie vor gegen Mitglieder seiner früheren Familie gerichtet. Weitere Straftaten Fritzls könnten nicht ausgeschlossen werden.
In der bereits 4. Podcast-Folge zum Jahrhundertfall Josef Fritzl erklärt Astrid Wagner, was sie sich von ihrer Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien erhofft und warum der Inzest-Vater von Amstetten, der seine Tochter über 24 Jahre lang in den Keller gesperrt, gequält und mit ihr sieben Kinder gezeugt hat, trotzdem „eine zweite Chance verdient hat“. Polizei- und Gerichtsreporter Michael Koch hat da seine Zweifel und nimmt die Strafverteidigerin gewohnt kritisch ins Verhör.
Unbedingt reinhören: Das große Fritzl-Update in “Plädoyer für Verbrecher“ – überall zu hören, wo es Podcasts gibt.

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