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#754 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber versetzen, auch wenn nichts bewiesen ist?

#754 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber versetzen, auch wenn nichts bewiesen ist?

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Was passiert, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen sexueller Belästigung an einen anderen Standort versetzt – die Vorwürfe aber nicht eindeutig bewiesen werden können? Genau mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 25.02.2025 auseinandersetzen. Und die Antwort überrascht. In dieser Folge von „Betriebsrat heute" analysieren die Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Vera Ivanova und Janine Schäfer diesen spannenden Fall – und erklären, warum das Gericht die Versetzung trotzdem für rechtmäßig hielt. Im Mittelpunkt stehen das Direktionsrecht nach § 106 GewO, die Bedeutung des billigen Ermessens und eine wichtige Frage: Was steht eigentlich wirklich verbindlich im Arbeitsvertrag? Themen der Folge: Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzen? Was gilt, wenn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht eindeutig bewiesen werden kann? Welche Rolle spielt das billige Ermessen bei einer Versetzungsentscheidung? Was steht im Nachweisgesetz – und ist der genannte Arbeitsort wirklich bindend? Warum muss der Betriebsrat auch dann zustimmen, wenn die Versetzung arbeitsvertraglich zulässig ist? Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats nicht einholt? Seminarempfehlung aus dem Podcast:Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - https://www.waf-seminar.de/527
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