128 I Hantelgeschäft
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Heute wird’s sportlich bei Einfall im Recht!
Zum einen ist die Klägerin im neuen Fall die Betreiberin eines Fitnessstudios, zum anderen widmet sich diese Folge einem bei Examenskandidaten nicht allzu beliebten Thema, dem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Genauer gesagt besprechen Nour el Houda Moussaoui und Sefqan Bendes welche Ansprüche eine GmbH gegen eine Vertragspartnerin hat, die trotz Absetzung des Geschäftsführers weiterhin Geschäfte mit besagtem Geschäftsführer gemacht hat. Dieser hatte sich hier doch von der Bank, bei welcher die GmbH ihre Geschäftskonten hat, von diesen Geschäftskonten Geld auf sein privates Konto auszahlen lassen.
Ob und wie die GmbH sich ihr Geld zurückholen kann, erfahrt ihr in der neuen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Beschluss: OLG Oldenburg, Urt. v. 04.02.2010 – 8 U 121/09