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„Beim Einsatz von Sanktionen muss man immer die Kollateralschädengefahr mitdenken“

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Zum Schutz der Menschenrechte haben zahlreiche Staaten – darunter die USA, die Staaten der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich und Kanada – in den vergangenen zehn Jahren eigene Sanktionsregime entwickelt. Diese sogenannten Magnitsky-Sanktionen, gehen auf den amerikanischen Magnitsky Act von 2012 zurück, benannt nach dem russischen Whistleblower Sergei Magnitsky, der 2009 unter fragwürdigen Umständen in einem Moskauer Gefängnis starb. Magnitsky-Sanktionen werden weltweit gegen Personen und Organisationen verhängt, die sich an Menschenrechtsverletzungen oder massiver Korruption beteiligen. Es sind autonome Sanktionen, die nicht mit den Vereinten Nationen abgestimmt und daher nicht durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats gedeckt sind. Vor allem Verantwortliche aus China, Iran und Russland stehen prominent auf den Sanktionslisten. Mit dem Politikwissenschaftler und Sanktionsexperten Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, der seit über 15 Jahren zu Sanktionen forscht, haben wir über die aktuellen Entwicklungen in der Sanktionspolitik gesprochen, die seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine völlig neue Dimensionen erreicht hat.
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