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§218 (Schwangerschaftsabbruch) II

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このコンテンツについて

Die aktuell geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sieht eine Pflichtberatung vor. Eine solche Beratung muss gemäß § 218 Strafgesetzbuch ergebnisoffen geführt werden. Sie soll ermutigen, nicht belehren oder bevormunden. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Wir sprechen mit Julia Seeberg, Geschäftsführerin von donum vitae, über den Wert der Pflichtberatung und die Konflikte von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Donum vitae wurde 1999 – nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen Beratungssystem – von Laien gegründet. – als eigenständiger bürgerlich-rechtlicher Verein. Heute gibt es bundesweit mehr als 200 Beratungsstellen, in denen Frauen, Männer und Paare – egal welcher Nationalität, Konfession oder sexuellen Orientierung – beraten werden.

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